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  • Lunge schrieb:

    In welcher Anlage sind eventuelle Einkünfte vom Streaming anzugeben? Ändert sich dies, sobald ich mich als Kleinunternehmer angemeldet habe?
    Wie Tobias Grund schon schrieb, sind Anlage G die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und entsprechend ändert sich da nichts.
    Wenn du das Formular nutzt und dem Finanzamt liegt noch keine Info über einen Gewerbebetrieb vor, kann es sein, dass sie dir einen Brief schicken, wo sie eine Stellungnahme über Elster von dir möchten, warum dahingehend noch nichts gemeldet ist. (Hatte einen ähnlichen Fall, nur hatte ich bereits ein Gewerbe gemeldet, aber Einnahmen von vor dem Zeitraum angegeben und sie wollten wissen wie das zusammenhängt. Habe dann wahrheitsgemäß angegeben, dass ich es nicht besser wusste, mich dann im Rahmen der Steuererklärung schlau gemacht habe und die Gewerbemeldung nachgeholt habe. Ging dann ohne weitere Konsequenzen durch.)
  • Tobias Grund schrieb:

    Lunge schrieb:

    In welcher Anlage sind eventuelle Einkünfte vom Streaming anzugeben?
    Anlage G, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Darin ist das Ergebnis der EÜR einzutragen.

    Danke dir.
    Auch wenn dies für mich bisher aus den Diskussionen so hervorging will ich nochmal sichergehen:

    Bisher habe ich noch keine Einnahmen über das Streaming, strebe aber zumindest den Affiliate-Status an sowie Donations zu einem späteren Zeitpunkt. Daher sollte ich nun direkt den Antrag stellen?

    @Marcelicious: Kann ich denn bereits getätigte Ausgaben (Mikrofon, Kamera etc.) trotzdem noch als Ausgaben deklarieren, obwohl ich die Gewerbeanmeldung noch vornehme?

    Grüße

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lunge ()

  • Lunge schrieb:

    Bisher habe ich noch keine Einnahmen über das Streaming, strebe aber zumindest den Affiliate-Status an sowie Donations zu einem späteren Zeitpunkt. Daher sollte ich nun direkt den Antrag stellen?
    Da sich das Jahr dem Ende neigt, würde ich mir halt überlegen, wann du die ersten Einnahmen generieren wirst. Ggf. macht es dann Sinn, erst im Januar das Gewerbe anzumelden. So sparst du dir eine Steuererklärung.

    Lunge schrieb:

    Kann ich denn bereits getätigte Ausgaben (Mikrofon, Kamera etc.) trotzdem noch als Ausgaben deklarieren, obwohl ich die Gewerbeanmeldung noch vornehme?
    Ja, das nennt man Gründungskosten. Ich glaube theoretisch bis zu 3 Jahre rückwirkend.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Grund
    just my two cents.
  • Tobias Grund schrieb:

    Lunge schrieb:

    Bisher habe ich noch keine Einnahmen über das Streaming, strebe aber zumindest den Affiliate-Status an sowie Donations zu einem späteren Zeitpunkt. Daher sollte ich nun direkt den Antrag stellen?
    Da sich das Jahr dem Ende neigt, würde ich mir halt überlegen, wann du die ersten Einnahmen generieren wirst. Ggf. macht es dann Sinn, erst im Januar das Gewerbe anzumelden. So sparst du dir eine Steuererklärung.

    Lunge schrieb:

    Kann ich denn bereits getätigte Ausgaben (Mikrofon, Kamera etc.) trotzdem noch als Ausgaben deklarieren, obwohl ich die Gewerbeanmeldung noch vornehme?
    Ja, das nennt man Gründungskosten. Ich glaube theoretisch bis zu 3 Jahre rückwirkend.
    Alles klar, danke für die Hinweise.
    Die Ausgaben sind dann einfach von den Einnahmen abzuziehen und (falls Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen) dann als negativer Betrag aus der EÜR anzugeben? Oder gibt man hier explizit die einzelnen Ausgaben an?

    Mit dem Zeitpunkt der Gründung macht sicherlich Sinn. Falls es dieses Jahr doch noch zu Einnahmen kommen sollte, muss ich umgehend ein Gewerbe anmelden?
  • Lunge schrieb:

    Mit dem Zeitpunkt der Gründung macht sicherlich Sinn. Falls es dieses Jahr doch noch zu Einnahmen kommen sollte, muss ich umgehend ein Gewerbe anmelden?
    Theoretisch musst du in dem Moment, in dem du eine Gewinnererzielungsabsicht hast eine Meldung machen. Die Gewinnerzielungsabsicht tritt in dem Moment ein, in dem du auf Twitch Affiliate wirst oder du einen Donation-Link einpflegst. Spricht: Sobald du für die theoretische Möglichkeit sorgst, dass du Geld bekommen könntest. (Selbst wenn du dann 6 Monate nichts einnimmst.)