Musik auf Twitch

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  • Moinsen :)

    gibt es aktuell eine Möglichkeit GEMA-pflichtige Musik auf Twitch abzuspielen?
    Wichtig wäre, dass man tatsächlich nicht auf eine kleine Auswahl beschränkt ist, sondern quasi frei wählen kann. Im Prinzip wie es DJs auf Twitch machen.

    Habt ihr da Erfahrungen damit? An wen wendet man sich in diesem Fall? Gibt es die Möglichkeit Twitch zu kontaktieren, dass man entsprechende Gebühren zahlt?

    LG :)
  • Nein, gibt es nicht, ausser du hast eine der Lizenzen. Es gibt ja auch "Sammellizenzen" von den Labels, bei denen du alle Musik von den Künstlern, die bei dem Label unter Vertrag sind, nutzen kannst. Aber soweit sind wir noch lange nicht. Es gibt ja einen Deal zwischen Youtube und der GEMA soweit ich weis, aber bei Twitch kann es noch ewig dauern, bis das soweit ist.

    Twitch kannst du durchaus kontaktieren, durch den Support, aber helfen werden die dir auch nicht. Die setzen nämlich nur das Recht um, die bieten keine Lizenzen selber an.
  • SimonTheCrow schrieb:

    Es gibt ja auch "Sammellizenzen" von den Labels, bei denen du alle Musik von den Künstlern, die bei dem Label unter Vertrag sind, nutzen kannst.
    so einfach ist das nicht ... um Audio mit Bewegten Bildern synchronisieren zu dürfen bedarf es einer Sync Lizenz da reicht GEMA einfach nicht aus ... die GEMA Lizenzen sind nur für Radios und co ohne Bild ... eine Sync lizenz kann aber nur für jedes einzelne Musikstück ausgestellt werden und nicht allgemein ... und das wird teuer ... Lösungen wie Pretzel.rocks bieten diese Lizenz unter anderem an ... es ist nicht die bekannteste Musik aber auch nicht unbedingt die schlechteste ;)
  • Mach dir nix draus, der Begriff meint vermutlich folgendes:

    GEMA schrieb:

    Das Filmherstellungsrecht findet Anwendung bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken in einer audiovisuellen Produktion, z.B. in einem Kinofilm oder einem Videospiel. Sofern ein Lizenznehmer wie beispielsweise ein Kinoproduzent einen Song in seinem Kinofilm verwenden will, muss er das Herstellungsrecht klären, dafür dass er ein Filmwerk mit einem Musikwerk zusammenbringt und dadurch ein neues Produkt entsteht. Man nennt dieses Herstellungsrecht auch Synchronisation right / Sync right, bei uns in der Abteilung Produkte gerne kurz „HR“.
    Und damit dürfte dann auch klar werden, dass der Begriff in über 99% aller Fälle gar keine Relevanz für Streamer hat.
  • Dr.Thodt schrieb:

    Und damit dürfte dann auch klar werden, dass der Begriff in über 99% aller Fälle gar keine Relevanz für Streamer hat.
    ooohhh doch ;)

    Dr.Thodt schrieb:

    dafür dass er ein Filmwerk mit einem Musikwerk zusammenbringt und dadurch ein neues Produkt entsteht.
    und genau das passiert auf Youtube und Twitch und co ... alles andere im Text waren nur genannte Beispiel ... wichtig ist nur der fakt Bewegtes Bild ( = Video) mit einem Ton der nicht dir gehört ( = in diesem fall musik )


    Pretzel Rocks schrieb:



    Sync License

    A sync license is the right to synchronize music to images. By law, it is the license you MUST have to use music in your livestream or video content. I want to repeat that one more time…
    Anytime you add music to a video, you MUST have a sync license.
    If you do not have a sync license for the music you are playing, you are infringing the rights of the copyright holder, period.
    ihr solltet euch das mal durchlesen schein relevant für euch zu sein

    Let’s take a minute to talk about the DMCA


    ich hoffe es hilft :)
  • Meine Streams sind kein "Filmwerk", wenn ich da Musik im Hintergrund laufen lasse, bringe ich also auch kein Musikwerk mit einem Filmwerk zusammen.

    Kann natürlich sehr gut sein, dass das bei anderen Streamern anders sein mag. Wenn ich mich jetzt aber mal so durch Twitch klicke, vermag ich da erstmal keine Filmwerke zu erkennen.

    Dann zielte die Ausgangsfrage auf die GEMA ab. Pretzl Rocks ist kein deutsches Unternehmen und in Deutschland existiert gar kein "Copyright" stattdessen aber das Urheberrecht. Diese beiden juristischen Konstruktionen sind vielleicht ähnlich, aber eben nicht gleich und damit auch nicht synonym zu verwenden.

    Bezüglich der GEMA gibt es zum Thema "Musiknutzung im Internet" Tarife mit der Bezeichnung "VR-OD". Und da steht auch nirgendwo etwas von "Sync" oder Filmwerk.
  • Wie kann es sein, das man sowas noch nie gehört hat? Ich bin seit 2015 aktiv am Streamen und Youtube schauen, da war sowas noch NIE Thema...kann doch nicht sein, das sowas bisher noch nirgends thematisiert wurde. Deswegen hört sich das für mich auch irgendwie wie aus den Fingern gesaugt an. Weil speziell letztes Jahr, als es auf Twitch die große Banwelle gab bezüglich der Musikgeschichte, war auch nie eine "Synclizenz" Thema, da ging es immer nur um eine einfache Lizenz für die Nutzung der Musik.

    Im Zusammenhang mit dem Streaming oder Youtubevideos höre ich das zum erstenmal.
  • SimonTheCrow schrieb:

    Wie kann es sein, das man sowas noch nie gehört hat? Ich bin seit 2015 aktiv am Streamen und Youtube schauen, da war sowas noch NIE Thema...kann doch nicht sein, das sowas bisher noch nirgends thematisiert wurde. Deswegen hört sich das für mich auch irgendwie wie aus den Fingern gesaugt an. Weil speziell letztes Jahr, als es auf Twitch die große Banwelle gab bezüglich der Musikgeschichte, war auch nie eine "Synclizenz" Thema, da ging es immer nur um eine einfache Lizenz für die Nutzung der Musik.

    Im Zusammenhang mit dem Streaming oder Youtubevideos höre ich das zum erstenmal.
    es war schon immer Thema hat nur keinen interessiert bis die bannwelle los ging ;) ( frei nach dem Motto ... wo keine Kläger da kein Richter ) ... ja du benötigst eine Lizenz für die Nutzung der Musik ( und nicht nur diese ... das gilt rein rechtlich für ALLES was nicht du geschaffen hast ... einiges wird nur schweigend toleriert unter anderem das streamen von spielen ;) einige game Devs schreiben in ihre Nutzungsbedingungen dies mittlerweile ausdrücklich rein ob du es streamen darfst oder eben nicht ) je nach Art der Nutzung variiert aber welche ... deswegen spricht man allgemein nur von lizenzierter Musik ... welche Lizenz das im Detail ist gilt nach Einzelfall abzuklären und da wird es es doch komplizierter als man vielleicht im ersten Moment annimmt ;)
  • SimonTheCrow schrieb:

    Wie kann es sein, das man sowas noch nie gehört hat? Ich bin seit 2015 aktiv am Streamen und Youtube schauen, da war sowas noch NIE Thema...kann doch nicht sein, das sowas bisher noch nirgends thematisiert wurde. Deswegen hört sich das für mich auch irgendwie wie aus den Fingern gesaugt an. Weil speziell letztes Jahr, als es auf Twitch die große Banwelle gab bezüglich der Musikgeschichte, war auch nie eine "Synclizenz" Thema, da ging es immer nur um eine einfache Lizenz für die Nutzung der Musik.

    Im Zusammenhang mit dem Streaming oder Youtubevideos höre ich das zum erstenmal.
    Ich weiß nicht wie lange es das Einspruch Formular gibt, aber dort steht es nochmal explizit.
    Das hab ich auf nem AMV was ich mal 2008 oder so hochgeladen habe als Option.



    Streaming / VODs sind "Bewegsbilder mit Musik verknüpft" und fallen somit unter dieses Sync Recht.

    Ich hab mich auch erst seit der DMCA Bann-Welle damit näher beschäftigt.
    Die Twitch Fee mag dich nicht ist das equivalent zu 42
  • Skeeve schrieb:

    Ich weiß nicht wie lange es das Einspruch Formular gibt, aber dort steht es nochmal explizit.
    Das hab ich auf nem AMV was ich mal 2008 oder so hochgeladen habe als Option.
    Wo genau soll das stehen? Ich seh nichts mit Synclizenz

    Edit:

    Das hier ist der Text, den ich bei Universal gefunden habe:

    Spoiler anzeigen
    "Um unsere Tracks in Deinen Medienproduktionen nutzen zu dürfen, erwirbst Du von uns ein einfaches Nutzungsrecht (Synchronisationsrecht). Grundsätzlich wird das Synchronisationsrecht pro hergestellter Produktion nach unserer Preisliste berechnet und per Lizenzantrag an uns gemeldet. Im Anschluss erhältst Du von uns eine Bestätigung der Anmeldung und zeitnah eine entsprechende Rechnung.
    In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unsere Tracks generell GEMA-pflichtig sind und Rechte, die von der GEMA bzw. AKM/AUME oder SUISA wahrgenommen werden (Aufführungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) nicht Gegenstand der von uns erworbenen Lizenz sind."


    PDF zur Preisliste für Syncrecht bei Universal

    Weiter gehts:

    Hier mal ein Preis von der GEMA, welchen man bezahlen muss, um Musik von den Künstlern nutzen können:



    Sprich, dass die Lizenz, von der seit Jahren die Rede ist, eben diese Synclizenz ist bzw Syncrecht. Hört mal auf, die armen kleinen Streamer unter uns zu verwirren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von SimonTheCrow ()

  • SimonTheCrow schrieb:

    Skeeve schrieb:

    Ich weiß nicht wie lange es das Einspruch Formular gibt, aber dort steht es nochmal explizit.
    Das hab ich auf nem AMV was ich mal 2008 oder so hochgeladen habe als Option.
    Wo genau soll das stehen? Ich seh nichts mit Synclizenz
    Edit:

    Das hier ist der Text, den ich bei Universal gefunden habe:

    Spoiler anzeigen
    "Um unsere Tracks in Deinen Medienproduktionen nutzen zu dürfen, erwirbst Du von uns ein einfaches Nutzungsrecht (Synchronisationsrecht). Grundsätzlich wird das Synchronisationsrecht pro hergestellter Produktion nach unserer Preisliste berechnet und per Lizenzantrag an uns gemeldet. Im Anschluss erhältst Du von uns eine Bestätigung der Anmeldung und zeitnah eine entsprechende Rechnung.
    In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unsere Tracks generell GEMA-pflichtig sind und Rechte, die von der GEMA bzw. AKM/AUME oder SUISA wahrgenommen werden (Aufführungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) nicht Gegenstand der von uns erworbenen Lizenz sind."


    PDF zur Preisliste für Syncrecht bei Universal

    Weiter gehts:

    Hier mal ein Preis von der GEMA, welchen man bezahlen muss, um Musik von den Künstlern nutzen können:



    Sprich, dass die Lizenz, von der seit Jahren die Rede ist, eben diese Synclizenz ist bzw Syncrecht. Hört mal auf, die armen kleinen Streamer unter uns zu verwirren.

    Mein YT Beispiel kannst du ignorieren :D Unter "weitere Infos" wurde es genauer erklärt. Da war die Rede von iTunes / Audio-CDs, etc.
    Nicht von "Ich hab das Lied richtig gekauft" :D

    Du unterscheidest hier aber bereits selbst, denn du sprichst nicht mit der GEMA sondern mit Universal (dem Label direkt) und erwirbst dir dort die Lizenz die mehrere Nutzungsoptionen abdeckt.
    Ggf. musst du nämlich danach mit deinem Stück noch zur GEMA oder andere Verwertungsgesellschaften hin um die "Austrahlung" der Musik zu lizensieren.

    Youtube hat einen Vertrag mit der GEMA, sodass dies dort wegfällt. Twitch hat das nicht.
    Ebenso kommt hinzu das Twitch zuerst handelt (VOD muted / Strike) und du erst dann Einspruch erheben kannst mit deiner Lizenz.
    Die Twitch Fee mag dich nicht ist das equivalent zu 42