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das müsste mal korrigiert werden, denn das ist so nicht richtig..wenn also einer das steuerlich richtig machen will, dann nicht so.Game of Jones schrieb:
So rein von der Logik her wäre es sicher klug, ein Kleinstgewerbe anzumelden. Dann hast du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 € steuerlich Ruhe, weil du das nicht versteuern musst und kannst zusätzlich sogar Anschaffungen steuerlich absetzen
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von StefanR8 ()
Man kann kein Kleinunternehmen anmelden. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf das Umsatzsteuerrecht. Wenn du ein Gewerbe anmelden willst, dann machst du das beim Gewerbeamt. Möglich wäre beispielsweise ein Einzelunternehmen.bluepython80 schrieb:
wo melde ich den ein Kleinunternehmen an?
Vielen Dank schon mal für die aufklärenden Beiträge, das hat mir sehr weitergeholfen.Tobias Grund schrieb:
Ja, normale Steuererklärung und EÜR. Aber Achtung, du musst das Ergebnis der EÜR in der Steuererklärung angeben, also mach die am besten zuerst
Mit der Kleinunternehmerregelung hat das aber nichts zutun, das ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht. Bei der "normalen" Steuererklärung geht es um die Einkommenssteuer.
Anlage G, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Darin ist das Ergebnis der EÜR einzutragen.Lunge schrieb:
In welcher Anlage sind eventuelle Einkünfte vom Streaming anzugeben?