Rechtliches: Amazon Wishlist --> Einnahme?

Herzlich Willkommen auf StreamTalk.de, deiner Community rund um Twitch, Hitbox und Co.

Bei uns kannst Du deine Gedanken zu Twitch, Hitbox und Co. mit anderen teilen und Dich über interessante Themen rund ums Streaming austauschen, z.B. Chatbots, Donations, Sponsoring, Overlays, etc. Erhalte Hilfe und wertvolle Tipps für den Aufbau deines Streaming Channels. Außerdem kannst du deinen Stream in einem eigenen Bereich bei uns vorstellen oder nach Partnern für gemeinsame Projekte suchen.

Wir würden uns freuen, wenn du ein Teil dieser großartigen Community wirst: Jetzt registrieren

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

DIESES FORUM IST VERALTET UND NUR NOCH ZUR DATENÜBERNAHME ERREICHBAR
BITTE DIE AKTUELLE VERSION VERWENDEN: STREAMTALK.DE

  • Hallo,

    vllt wisst ihr ja mehr darüber.
    Ich bin eine kleine Streamerin, die nicht regelmäßig (aufgrund meines Jobs) streamt.
    Es macht mir Spaß aber ich sehe es eher als Hobby bzw. Zeitvertreib.
    Nun fragte mal Jemand, ob ich ein Donation-Button hätte.
    Habe dann einen eingerichtet aber ich denke, dass ich diesen wieder entfernen werde.
    Einfach aus dem Grund, dass ich nicht weiss, ob mir das dann bei meiner (ersten) Steuererklärung auf die Füße fallen würde. Eine Gewerbeanmeldung sehe ich nicht vor.

    Jetzt aber zu der eigentlichen Frage:
    Würde dies auch bei einer Schenkung von einer Amazon Wishlist der Fall sein?
    Zählt das als Schenkung oder als Einnahme?

    Vielen Dank im Vorraus :)
  • ALLES was irgendwie einen wert hat sei es Sachwert oder finanziell muss versteuert werden ( versteuern heißt aber noch lange nicht das du steuer darauf zahlst ...versteuern heißt nur das du es angeben musst ... es gibt Freibeträge )...

    dies musst du aber nicht zwingen mit einer Gewerbe Anmeldung machen je nach höhe des "Gewinns" reicht es aus wenn du bei deiner Einkommensteuer ( die so oder so JEDER machen muss ... aber leider kaum einer macht :p ) mit an gibst ... so lange du einen gewissen wert nicht überschreitest brauchst du auch kein Gewerbe ... sollte dies dann doch mal der Fall sein das du ein Gewerbe anmelden musst kannst du dies auch rückwirkend machen ( sollten bis zu 3 Monate sein ) ... aber für genau Einzelheiten informierst du dich besser bei dem für dich zuständigen Gewerbe amt da es von Commune zu Commune Unterschiede gibt ob du nun für so etwas ein Gewerbe brauchst oder eben nicht...

    ps: selbst wenn es als Schenkung gelten würde musst du einen Schenkungssteuer zahlen :p

    MFG

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von We-are-streamers ()

  • Game of Jones schrieb:

    Muss ich dann Pakete, die mir random zugeschickt werden, auch versteuern?
    prinzipiell ja :D ... nur um ehrlich zu sein wer macht das schon :p und das Finanzamt drückt im übrigen sehr oft ein Auge zu ^^ ansonsten hätten einige schon die Steuerfahndung am ar*** einfach weil sie keine steuer machen

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von We-are-streamers ()